Reach-Verordnung
Die EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, d.h. die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Diese EU-Verordnung hat unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
Die von uns hergestellten Drehteile werden im Sinne der REACH-Verordnung als „Erzeugnis“ betrachtet und können somit nicht registriert werden.